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Jagdhaftpflichtversicherung

Für Förster, Jäger, Jagdpächter und Jagdherren, sowie Forstbeamte, Forstaufseher, aber auch Berufsjäger und Jagdaufseher und auch Falkner, soweit deren Tätigkeit mittelbar oder unmittelbar mit der Jagd in Verbindung steht, ist die Jagdhaftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Eine derartige Jagdhaftpflichtversicherung muss ein Jäger beispielsweise um seinen Jagdschein zu erhalten, diese bei der Jagdbehörde vorlegen. Der Versicherungsschutz einer Jagdhaftpflichtversicherung bietet dabei unter anderem eine umfassende und zeitgemäße Absicherung ihres Jagdrisikos, sowie einen weltweiten Versicherungsschutz – ohne zeitliche Begrenzung. Darüber hinaus bietet eine Jagdhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz bei Forderungsausfällen und auch eine Abdeckung des Produktrisikos, zum Beispiel durch den Verkauf und der Weitergabe von Wild, bzw. Wildbret. Bei einer Jagdhaftpflichtversicherung schützt dabei nicht nur den Versicherungsnehmern selbst, sondern auch Personen, welche der Versicherungsnehmer zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt hat, sowie Treiber und sonstige Jagdgehilfen im eigenen Revier, aber auch nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes, wie zum Beispiel die Ehefrau oder aber die Kinder des Versicherungsnehmers. Mittels einer Jagdhaftpflichtversicherung kann man dabei sowohl Personenschäden, als auch Sachschäden und auch Vermögensschäden versichern. Die Versicherungsgesellschaften bieten dabei unterschiedlich hohe Deckungssummen an. Diese reichen bei Personenschäden von 1 Million Euro bis zu 6 Millionen Euro, bei Vermögensschäden hingegen sind es in der Regel 100.000 Euro, die versichert sind. Versichert sind dabei im Einzelnen zum Beispiel das Durchführen von Gesellschaftsjagden, sowie das Halten und der Gebrauch von einer bestimmten Anzahl Jagdhunden, sowie der Betrieb von jagdlichen Einrichtungen und Schäden, die unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang mit der Jagdausübung stehen. Darüber hinaus versicht ist auch das erlaubte Bejagen und Erlegen von Wild, Raubvögeln, sowie Kaninchen und Tauben.

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